Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen: Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur.

 
 
Nutzungsausfall Heidenau, Anwaeltin nahe Wilsdruff, Mietvertrag Heidenau, Scheidung Kreischa, Vormundschaft Glashuette, Kuendigungsschutz Dresden, Schmerzensgeld Dresden, Urlaubsanspruch Dresden, Anwaeltin Sozialrecht nahe Dippoldiswalde, Schadensersatzansprueche Radeberg