Auch Hausmänner schulden Unterhalt

Ein geschiedener Ehegatte kann sich nicht darauf berufen, dass er in der neuen Ehe nur den Haushalt führt und mangels eines Einkommens keinen Unterhalt mehr bezahlen kann.

Die Unterhaltsverpflichtung gegenüber gemeinsamen Kindern erlischt für geschiedene Eheleute auch dann nicht, wenn sie sich neu verheiraten und in der neuen Ehe nur den Haushalt führen. Vielmehr muss in diesem Fall der Unterhaltspflichtige, soweit das Einkommen des neuen Ehegatten nicht ausreicht, eine Nebentätigkeit aufnehmen, wie nunmehr das Oberlandesgericht Koblenz entschieden hat. Nachdem der haushaltsführende Ehegatte einen Anspruch auf Familienunterhalt gegenüber dem anderen Ehegatten hat, muss er von diesem einen Teil für die Unterhaltsverpflichtung gegenüber den gemeinsamen Kindern aus der ersten Ehe verwenden.

 
 
Verkehrsrecht Dresden, Rechtsanwaeltin Sozialrecht nahe Dippoldiswalde, Inkasso Glashuette, Bussgeldverfahren Dresden, Anwalt Strafrecht Dresden, Fahrzeugschaeden Dippoldiswalde, Schadenersatzansprueche Dresden, Strafanzeige Dresden, Strafrecht nahe Freiberg, Familienrecht nahe Freiberg